Die Piratenpartei hat eine Liste von Filmen veröffentlicht, die nicht an sogenannten „stillen Feiertagen“ öffentlich vorgeführt werden dürfen. Eine spannende Liste (hier das pdf-Dokument), da zumindest mir nicht bekannt war, dass es in Deutschland überhaupt so etwas wie einen Feiertags-Index für Filme gibt.
In der Kommentarspalte unter dem Beitrag geht es schnell um ein Thema: die Trennung von Staat und Kirche. Hier auf dem Blog habe ich mich ja anlässlich des Tanzverbots an „stillen Feiertagen“ bereits ausführlich darüber ausgelassen, warum das Thema nicht zu einer solchen Diskussion taugt. (Ich betone nochmal ausdrücklich, dass die Diskussion an sich wichtig ist!)
Schaut man sich den Beitrag von Nerdcore zu dem Thema an, wird auch gleich wieder deutlich, dass angenommen wird, die Indizierung von Filmen (und das Tanzverbot) fände alleine „wegen der Befindlichkeiten von komisch angezogenen Fantasy-Fans“ [= Kirchenvertretern] statt. Lustigerweise wird direkt darauf der Volkstrauertag genannt, an dem sowohl Tanzverbot als auch besagte Film-Liste greift. Nur ist der Vokstrauertag, es sei nochmal betont, kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Feiertag. Auch hier gilt wie beim Tanzverbot: Kirchenbashing = Thema verfehlt.
Man kann also gerne darüber diskutieren, inwieweit der Staat das Recht hat, Feiertage von anderen durch bestimmte Regelungen abzuheben und sie dadurch zu gewichten. Dass ich das in Ordnung finde, habe ich bereits gesagt.
Spaßeshalber habe ich mal noch die Irrelevanz dieser FSK-Indexliste nachgerechnet: 2015 kamen (dieser Auflistung zufolge) 763 Filme in deutsche Kinos. Ganze vier (!) davon haben es auf die FSK-Liste geschafft. Das sind rund 0,5 Prozent. Wow!
Nachtrag 16:16: Die FSK selbst hat eine Stellungnahme zu der Liste veröffentlicht, darin geht es um den gesetzlichen & geschichtlichen Hintergrund (hier zu finden). Spannend daran: Die Feiertagsfreigabe ist offenbar nur für öffentliche Kinovorführungen relevant (Nicht für TV; Video-on-Demand-Dienste oder Videotheken): „Das Kino ist von all diesen Zugangswegen der Einzige, der einer gesetzlichen Regulierung an den stillen Feiertagen unterliegt.“
In Zeiten, wo sich jeder mit drei Klicks solches und ärgeres an den heimischen Bildschirm holen kann – und ich geh davon aus dass die Piraten das hinkriegen, seh ich einfach nicht, wo da eine Einschränkung von irgend wem vorliegen soll.
Oder wollen die Piraten am Karfreitag jetzt plötzlich RTL gucken? Ne. An dem Tag ziehen die sich doch Pornos und Splatterfilme genauso im Netz wie an jedem anderen auch.
Manmanman. Solche Sorgen hätte ich gerne.
Aber ich hätte eine Frage: Gilt das auch für die Bereitstellung der Medien durch Vod-Dienste?
Zu deiner Frage: Nein. Es gilt offenbar nicht einmal für Fernsehausstrahlungen:
Vgl. http://www.fsk.de/?seitid=2828&tid=188
Ähm… Okay.
Das heißt, man darf diese Filme nicht im Kino zeigen? Werden die überhaupt normalerweise in irgendwelchen Kinos gezeigt?
Viele Kinos haben da doch sowieso zu.
Wie ich das sehe, besteht diese Regelung rein virtuell und greift in der Praxis kaum einnmal.
Was für ein Volldepp regt sich denn über sowas auf?
Ich fürchte, da gibt’s genug… Es geht ja ums Prinzip. 🙂