„Hilfe, mir wird der Spaß untersagt!“ Anmerkungen zum „Tanzverbot“

(Bild: fm/theopop/Public Domain)
(Bild: fm/theopop/Public Domain)

Alle Jahre wieder empören sich aufgebrachte Gemüter darüber, dass man ihnen das Tanzen verbietet: Es ist schon Tradition, vor Karfreitag zu Demonstrationen gegen das sogenannte „Tanzverbot“ aufzurufen. Die Debatte darüber ist immer wieder, Jahr für Jahr, die gleiche. Die einen wehren sich, im wahrsten Sinne der Worte, mit Händen und Füßen dagegen, dass ihnen der Staat etwas verbietet. Und das auch noch mit einer Begründung, die  sich auf die Religion beruft. Die anderen – meist (aber nicht immer) diejenigen, die selbst religiös sind – sehen darin kein Problem und fühlen sich mitunter provoziert von den „Tanzdemonstrationen“. 

Diskussionen, die sich um religiöse Themen drehen, laufen gerne aus dem Ruder. An den Leserkommentaren diverser Meinungsartikel zum Thema Tanzverbot ist ganz gut zu erkennen, wie emotional sich Gegner des Tanzverbotes darüber aufregen können. Grund genug, mal ein bisschen Sachlichkeit in das Thema zu bringen.

1. „Tanzverbot“ gilt nicht nur an Karfreitag

Es ist ganz interessant, dass die Stimmen gegen das Tanzverbot eigentlich nur vor Karfreitag – einem der höchsten christlichen Feiertage – laut werden. Dabei ist dies mitnichten der einzige Tag, an dem „öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen“ untersagt sind. Ein solches Verbot ist Ländersache – nehmen wir einmal Baden-Württemberg: Hier sind solche Veranstaltungen an Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am 1. Weihnachtstag ganztags verboten. Aber noch mehr – ein Zitat aus dem Feiertagsgesetz:

Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr […] verboten.

Das sind neun Tage im Jahr, an denen „öffentliche Tanzunterhaltungen“ im Endeffekt untersagt sind. An neun weiteren Feiertagen gilt dieses Verbot von 3-11 Uhr. Und, Überraschung: An jedem gewöhnlichen Sonntag ist in Baden-Württemberg ebenfalls von 3-11 Uhr das Tanzen tabu. (Eine Liste für alle Bundesländer findet ihr hier.)

2. „Hilfe, mir wird die Freude verboten!“ – Quatsch.

In einschlägigen Diskussionen wird gerne damit argumentiert, dass niemand das Recht habe, einem anderen zu verbieten, sich zu freuen und Spaß zu haben. Das impliziert, dass ein „Tanzverbot“ genau dies zum Ziel habe. Doch dies ist nicht der Fall. Das ist schon daran erkennbar, dass unter den Feiertagen auch welche sind, die eigentlich Feste der Freude sind – Weihnachten zum Beispiel.

Worum geht es einem Tanzverbot also? Feiertage sind aus ihrer Entstehungsgeschichte heraus in erster Linie eigentlich keine „Feier“-tage im Sinne von: „Endlich können wir mal die Sau raus lassen!“ Egal, ob es sich um religiöse Feiertage handelt oder nicht. Feiertage dienen gewissermaßen dazu, einen Gedankenstrich in den Alltag zu setzen – eine Auszeit, an der man die alltäglichen Dinge ruhen lassen kann und Zeit hat, sich auch gedanklich etwas Besonderem oder Bedeutendem zuzuwenden. Das gilt für den Tag der Deutschen Einheit ebenso wie für Karfreitag. 

Die „Stillen Feiertage“ genießen dabei einen besonderen Schutz – weil sie vom Gesetzgeber als besonders bedeutend erachtet werden. Dazu zählt im Übrigen auch der staatliche Volkstrauertag, der keinen kirchlichen Ursprung hat. Auch an diesem Tag gilt in allen Bundesländern zu bestimmten Zeiten ein Tanzverbot.

Um „Stille Feiertage“ von den gewöhnlichen abzuheben, gibt es das „Tanzverbot“. Und in diesem Sinne sollte es auch verstanden werden: Nicht als Verbot, sondern als besondere Würdigung eines Tages, als Möglichkeit zur Auszeit und Besinnung. Ein berechtigter Einwand ist die Frage, ob es dafür tatsächlich ein Gesetz braucht. Darüber lässt sich streiten – die Kirchen schalten hier meist auf Stur und sehen „keinen Handlungsbedarf“ angesichts der bestehenden Regelung.

Andererseits könnten auch diejenigen, die mit dem Feiertag persönlich nichts verbinden, sich an dem freien Tag freuen. Schließlich ist er auch für sie eine wertvolle Auszeit aus dem Alltag. Sich so enorm über ein gesetzliches Verbot von Tanz aufzuregen und andererseits aber über die gesetzliche Verbote von Arbeit froh zu sein (= Feiertage) – irgendwie inkonsequent. Das führt zu dem Verdacht, dass vielleicht ein ganz anderes Motiv hinter dem Aufschrei steckt.

3. „Ich will doch nur provozieren!“

Schon allein der Zeitpunkt der alljährlichen Aufregung lässt stutzig werden: Kurz vor dem höchsten christlichen Fest. Warum wird nicht am Volkstrauertag groß demonstriert? Warum werden hier keine Empörungsschreie laut? Vielleicht deshalb, weil neben der „Ich lass mir nichts verbieten“-Mentalität noch etwas ganz anderes dahintersteckt: Es geht um Provokation. Man will diejenigen treffen, die Karfreitag emotional tatsächlich als einen Tag der Trauer und des Gedenkens begehen. Frei nach dem Motto: Womit ich nichts anfangen kann, das muss ich auch nicht respektieren. Die Kirche ist ein dankbares Ziel, obwohl – wie schon gesagt – auch der staatliche Volkstrauertag gesetzlich tanzfrei ist. Nur da lässt sich nicht so schön eine bestimmte Gruppe provozieren.

Die Frage ist, ob Provokation in religiösen Dingen das Mittel der Wahl sein sollte, um vernünftige Dialoge zu führen – denn es hebt alles von vorneherein auf eine sehr emotionale Ebene. Und da sind beide Seiten, Religionskritiker wie Religiöse, nicht unbedingt dazu in der Lage, sachliche Diskussionen zu führen.

4. Brauchen wir ein „Tanzverbot“?

Zum Schluss also noch eine kurze persönliche Stellungnahme. Brauchen wir ein gesetzliches Tanzverbot? Nein, natürlich „brauchen“ wir es nicht. Ich sehe aber auch keinen Grund dagegen. „Tanzdemos“ stören mich persönlich in keiner Weise, weil sie für mich in erster Linie undurchdachte Provokationen sind – die aber auch so benannt werden sollten. Denn wer konsequent wäre, müsste auch gegen jeglichen Feiertag selbst demonstrieren, die im Feiertagsgesetz ganz deutlich als Verbote von Arbeit bezeichnet werden:

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (FTG Baden-Württemberg, §6)

Und da zeigt sich auch schon: Nicht jedes Verbot ist schlecht. Doch „Verbot“ ist natürlich ein Wort, bei dem in der heutigen Zeit immer gleich alle Alarmglocken schrillen, weil uns „Verbote“ angeblich per se in unserer Freiheit beschränken. Das man dabei durchaus differenzieren muss – etwa weil uns ein Arbeitsverbot zum Beispiel erst wertvolle Freiheiten verschafft – wird gerne „übersehen“.

Ich hänge nicht an einem gesetzlich geregelten „Tanzverbot“. Ich halte es aber für eine gute Möglichkeit, die besondere (sei es nur die historische bzw. kulturelle) Bedeutung bestimmter Zeiten und Feiertage zu verdeutlichen und auch Abstufungen zum „normalen Sonntag“ zu schaffen. Und ich finde es ein vertretbares „Übel“, Menschen durch ein entsprechendes Gesetz auf den Umstand hinzuweisen, dass nicht jeder Tag dem anderen gleicht.

Veröffentlicht von Fabian M.

Fabian Maysenhölder, Diplom-Theologe und Online-Journalist, ist Herausgeber des Blogs "Theopop". Während seiner Berliner Studienzeit wurde bei ihm in einem Seminar zu dem Thema „Kirche in den elektronischen Medien“ Interesse für diesen Forschungsbereich geweckt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt – nicht nur für die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit. In seiner Freizeit spielt er Badminton und engagiert sich ehrenamtlich in der Straffälligenhilfe.

41 Antworten auf &‌#8222;„Hilfe, mir wird der Spaß untersagt!“ Anmerkungen zum „Tanzverbot“&‌#8220;

  1. ich komme aus eine Religionsgruppe (Teil von Islam, man sagt Sufi), wo zu höchste Feiertag man tanzt, viele Stunden. Wir haben sehr sanfte Musik, dass auch Nachbarn gar nicht hören.

    natürlich, ich respektiere Tanzverbot
    ich meine, dass höchste Form von Religion ist Liebe, Wahrheit, Gott erkennen, mit Gott vereinigen und Tanz kann eine Brücke sein.

    1. Danke für den Einblick! Ich glaube: In vielen Dingen ist unsere Tradition ziemlich spießig. Da könnten wir viel von anderen Kulturen und Religionen lernen…

  2. An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten

    Ha! Bedeutet das mein Nachbar macht sich strafbar, wenn er am Sonntag morgen seinen Rasen mäht?

    1. Meines Wissens wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Auf alle Fälle muss er es unterlassen.

  3. AAAAber: Religion hat in der Gesetzgebung nichts zu suchen. Ich als Christ will nicht, dass Gesetze christlich geprägt sind! UUUUUUND: Karfreitag ist doch kein Tag der Trauer, sondern ein Freudenfest im Christentum! Unsere Sünde ist weg! Juche!

    1. Mh. Also das Tanzverbot hat ja an sich mit Religion nichts zu tun, sonst würde es am Volkstrauertag nicht gelten. Wenn, dann müssen wir über die Feiertage diskutieren. Und :für mich ist schon eher der Ostersonntag das Freudenfest. Karfreitag bleibt doch eher besinnlich (das heißt ja nicht, dass man in Trauer versinkt).

      1. Möchte hier nur mal klarstellen, ich erkenne den Volkstrauertag als Feiertag nicht an, und kann es verstehen, wenn ein anderer Karfreitag als Feiertag nicht anerkennt. Und deswegen finde ich, Feiertage haben in einem laizistischen, neutralen Gesetz nichts zu suchen. Die darf man privat feiern, aber der Staat sollte sich da raushalten.

      2. Nein. Ich habe mich unpräzise ausgedrückt – ich meinte, dass religiöse Feiertage nicht zum laizistischen Staat passen. Und Verbote passen zu religiösen Feiertagen erst recht nicht. Prinzipiell habe ich gegen politische Gedenktage nichts, der Volkstrauertag ärgert mich nur wegen seiner militaristisch angehauchten Art und seiner Nazivergangenheit.

      3. Ok, danke für die Richtigstellung. Dann verstehe ich deinen Standpunkt – und finde ihn konsequent.

        Das ändert aber nichts daran, dass das Tanzverbot nicht religiös motiviert ist.

      4. Ja. Deine Kritik daran, dass das Tanzverbot immer nur rund um den Freitag kritisiert wird, teile ich. Konsequent wäre es, Tanzverbote generell abzuschaffen.

  4. Dieses Verbot hat nichts mit einer Verletzung der Trennung von Kirche und Staat zu tun! Andersherum wird ein Schuh daraus: Es wurde der Grundstein gelegt, dass Menschen ihrem Glauben oder aber den Traditionen in Ruhe nachgehen können, die historisch gewachsen sind. Dass dies durchaus erweiterbar ist und nicht auf das Christentum beschränkt ist, zeigt sich:
    In Hamburg beispielsweise dürfen Muslime an Ramadan frei nehmen, genauso wie ein Christ, der Buß- und Bettag feiern will.
    Ich denke, ein wenig Toleranz gehört schon dazu (wie auch bei Karneval, Fußball-WMs und anderen regionalen Festen), es ist ja nun nicht so, dass Christen am Karfreitag die Sau rauslassen und es allen anderen untersagen. Schaden nimmt keiner an so einem Feiertag, eher zuviel Erholung.. (alternativ kann man ja auch seiner Arbeit gehen).

    1. Beata, ich erkenne den Willen hinter deiner Argumentation, du solltest aber anerkennen, dass das Tanzverbot ja auch einen Muslim, einen Atheisten trifft. Und deswegen ermöglicht es den Christen sicher etwas, aber es verbietet Andersgläubigen etwas. Und „historisch gewachsen“ lasse ich da als Argument nicht gelten – „Politik ist Männersache“ ist auch historisch gewachsen und deswegen noch lange nicht richtig! Daher: Laizismus. Wer nicht tanzen will, kann sich ja privat auf einen Stuhl setzen.

      1. Ich denke, es hat einfach was mit Respekt und Akzeptanz von anderen (im Sinne von Laizität und Parität) zu tun, dass man Feiertage und deren Ausleben durch andere Gesellschaftsgruppen respektiert und sich selbst und seine – ich verwende bewusst die Phrase – „Rechte“ für diesen Tag etwas zurückstellt. Hat hierdurch jemand irgendeinen Nachteil, erleidet man dadurch etwas? Es beruhigt mich in einem Land zu leben, dass dies in seiner Grundordnung berücksichtigt und einräumt, gerade aus den Erfahrungen des vergangenen Jahrhunderts.

        Feiertage – ob still oder nicht – gehören damit zum Kulturgut. Da die Länder dies regeln, werden auch regionale Besonderheiten berücksichtigt, wie der Rosenmontag (von dem ich persönlich so viel halte, wie von Allerheiligen und dem Hafengeburtstag).

        Ja, „Politik ist Männersache“ war historisch gewachsen und verliert sich seit den 68gern an Bedeutung. In den 80gern war auch die Anerkennung eines muslimischen und buddhistischen Feiertags undenkbar.

      2. Beata, die Frage ist aber, wieviel darf sich ein religiöser Wert in der Politik widerspiegeln? Ich halte auch nichts davon, mich am Karfreitag mit Luftballons und Ghettoblaster vor die katholische Ortsgemeinde zu stellen, den Koran zu verbrennen, usw. Aber ist ein Staat laizistisch, der dafür allgemeinverbindliche Gesetze erlässt? Ja, religiöse Werte sollten beachtet werden. Aber niemand sollte von einem laizistischen Staat dazu verpflichtet werden. Ich bin bereit, zurückzustecken, wenn ein religiöser Mensch seinen Gott feiern oder ihn anbeten will. Aber ich kann nicht einsehen, dass ich dazu bereit sein muss. Und deswegen bin ich dafür, statt noch muslimische oder buddhistische Feiertage einzuführen, religiöse Feiertage durch mehr Urlaubstage zu ersetzen. Dann kann jeder selbst entscheiden, welcher Tag ihm „Kulturgut“ ist, und welcher ein gewöhnlicher.

  5. Das was „der Staat“ macht, ist das Einräumen von Feiertagen. Das ist Laizität. Nicht „der Staat“ bestimmt, dass Tag X ein gesetzlicher Feiertag ist, sondern die Menschen, die in den Landtagen sitzen und aktuell noch zu 2/3 kulturell christlich geprägt sind, füllen dessen Inhalt und dennoch setzt sich parallel auch anderes durch. „Der Staat“ räumt dies Recht ein, das demokratische Prinzip setzt sich über die Mehrheiten durch.

    Dennoch steht niemand an der Kirchentür und stempelt Tagespässe ab, ob du / ob ich in der Messe waren, ob wir ein Anrecht auf diesen Tag hatten. Jeder bekommt einen Tag geschenkt und muss weder vor „dem Staat“ noch seinem Arbeitgeber oder anderen Interessengruppen nachweisen, wie er den Tag verbracht hat.

    Man muss lediglich einige Abstriche machen, kann an Karfreitag nicht feiern gehen und muss gegebenenfalls damit rechnen, dass der Bäcker um die Ecke geschlossen ist, weil der Bäcker Kirchgänger ist. Parallel dazu werden anderen Glaubensgruppen ebenso Privilegien eingeräumt. Nebenbei: Den Preis finde ich nicht zu hoch, wenn ich mich erinnere, was für ein Akt hinter einem Sonderurlaubstag steckt (und das dann für 2/3 der deutschen Bevölkerung hochgerechnet..).

    Was „der Staat“ außerdem macht, ist den Sonntag zu schützen. Den Ruhetag. Den Tag des Herrn. An 52 Tagen im Jahr. Aber das geht nun wirklich zu weit 😉

    1. Danke für deine Ironie. Mir ist schon klar, dass diese Feiertage von Parlamenten beschlossen werden, dies nenne ich ja staatliches Handeln. Ich bin nicht Verfassungsrichter genug, jedes Mal zwischen Legislative und Iudikative zu trennen. Auchn Smiley dafür. Aber du holtest dir ja schon als Autorität die „Erfahrungen des vergangenen Jahrhunderts“. Und eben daraus zeigt sich, dass manchmal eben nicht das Mehrheitsrecht richtig ist, sondern auch das Minderheitenrecht seine Berechtigung hat. Du sagst sehr richtig, der Staat kontrolliert den Kirchgang nicht. Aber er erlässt dennoch ein Tanzverbot. Das ist zwar lange nicht so drastisch, widerspricht aber dennoch den Prinzipien der Neutralität.
      Den Sonntag trenne ich davon einfach mal ganz frech thematisch ab, denn dieser Ruhetag wird heute vor allem politisch begründet, und nicht religiös.

      1. Das Tanzverbot gehört einfach zu allen Stillen Feiertagen dazu und du liest im ersten Kommentar dieses Beitrags, dass es andere Religionsgruppen sehr wohl anders halten, aber auch akzeptieren können, dass es so ist, wie es ist.

        Etwa ein Dutzend stille Feiertage im Jahr sind nicht Ausdruck einer diktierenden Instanz, sie gehören heute wie gestern zum kulturellen Erbe einer Gesellschaft, deren Gesetze und Verordnungen, von gewählten und legitimierten Vertretern aus eben dieser Gesellschaft beschlossen werden. Wer dies ändern will, muss sich in den demokratischen Prozess einbringen, darf aber auch nicht enttäuscht sein, wenn es heute noch nicht für eine Mehrheit reicht. Das kann sich morgen aber auch ändern.

        Wie gesagt, ich bin auch kein Karnevalsfan, muss mich aber der dortigen Mehrheit beugen und an diesen Tagen und Nächsten eben Halli-Galli mitmachen, wenn ich dort wohne.. Derlei Beispiele gibt es viele aus vielen Ecken.

        Und zuletzt wirklich noch etwas Irone: die Bäderregelung ist sehr politisch, aber mehr noch religiös.

  6. Ich lese das zwar im ersten Beitrag, aber ich las auch Beiträge, die dieses Tanzverbot nicht akzeptieren wollen. Und ich stimme dir zwar zu, dass diese Feiertage aus der Geschichte Deutschlands kommen, aber dass ist für mich kein Argument, zumal es in Deutschland nicht mehr bloß die „deutsche“ Kultur gibt, sondern viele Kulturen.
    Und ich wollte ja nie ein Ende der Tanzverbote diktatorisch durchdrücken. Mir ist durchaus klar, dass dieses von einem Parlament beschlossen werden muss. Ich sage nur meine Meinung und hoffe, dass bald viele Parlamentarier meine Meinung teilen, und sei es durch die lächerlichen Tanzdemos.

  7. Dass es Demos gegen das Tanzverbot vor allem an Karfreitag gibt, liegt denke ich an 2 Gründen. Erstens ist es an diesem Tag einfach mit Abstand am bekanntesten. Zweitens ist die religiöse Begründung an diesem Tag einfach nicht nachvollziehbar.

    Richtiger Weise wurde geschrieben, dass die Tanzverbote Ländersache sind. Ob man sich da zufällig das Land Baden-Württemberg raussuchen muss? Ich würde einen Blick auf die Lage in Bremen interessant finden. 😉
    (Logischerweise ebenfalls in der angegebenen Übersicht bei Wikipedia zu finden.)

    Zitat: Ich denke, es hat einfach was mit Respekt und Akzeptanz von anderen (im Sinne von Laizität und Parität) zu tun, dass man Feiertage und deren Ausleben durch andere Gesellschaftsgruppen respektiert und sich selbst und seine – ich verwende bewusst die Phrase – „Rechte“ für diesen Tag etwas zurückstellt. Hat hierdurch jemand irgendeinen Nachteil?

    Diese Einstellung kann ich überhaupt nicht teilen. Ganz offensichtlich muss doch die letzte Frage mit ‚ja‘ beantwortet werden!

  8. „Etwa ein Dutzend stille Feiertage“ ist auch etwas grob überschlagen. Im Durchschnitt sind es knapp 7 pro Bundesland.
    9 der 16 Länder haben dabei sogar weniger als ein halbes Dutzend. 😉

  9. … ich habe Ihren Artikel bei n-tv gelesen. Auch wenn ich als aktiver Humanist nichts mit den kirchlichen Feuertagen anfangen kann, kann ich mich zum Teil Ihrer Argumentation anschließen. Nur: ein gesetzlich verankertes Arbeitsverbot und das Tanzverbot auf die gleiche Stufe zu setzen ist insofern nicht richtig, als dass ein Arbeitsverbot (auch zur Sicherung unserer Freiheit – wie Sie sich ausdrücken) ein vom säkularen (wenn er denn einer wäre) Staat verordnetes Verbot ist, während hinter den Tanzverboten eindeutig die Kirchen stehen. Für mich ist es ein Teil des „den anderen sein lassen“ und ich würde an den Ihnen wichtigen Tagen auch keine öffentlichen Veranstaltungen begrüßen. Was spricht aber dagegen, wenn an diesen Tagen Leute (auch Gläubige) in eine Disko gehen, deren Lärm nicht nach außen dringt? Ich hege den Verdacht, das die Kirche hier Zwangsfeiern bei Ihren Mitgliedern durchziehen möchte und als Kollateralschaden die konfessionell ungebundene Menschen mitmachen müssen. Das lässt sich mit meinen Überzeugungen nicht vereinbaren, und daher bin ich nicht nur zu Ostern gegen Tanzverbot, sondern bin dafür, dass die Menschen, die gedenken möchte freiwillig dabei nicht gestört werden.

    1. Das Tanzverbot hat aber vom Ursprung her nichts mit den Kirchen zu tun. Die Kirchen stehen also nicht „eindeutig hinter den Tanzverboten“, wie schon der Volkstrauertag zeigt (und auch die Ursprünge in Deutschland, wo das Verbot in einem Kriegszusammenhang zeitweise eingeführt wurde. Wenn Sie mir für Ihre Äußerungen Belege liefern, lasse ich mich gerne belehren). Die Feiertage – ja, die sind meist christlich. Aber das sind zwei unterschiedliche Diskussionen.

      Ich bin gar nicht unbedingt ein totaler Verfechter des Tanzverbotes. Das geht aus meinen Beiträgen glaube ich hervor. Ich finde nur, dass eine Diskussion oft mit übertrieben heftig und vor allem unsachlich geführt wird. Etwas mehr Sachlichkeit und weniger Emotionalität täte gut, denn es gibt weit wichtiger Probleme.

      1. Es ist ein verbot und natürlich liegt es an den Kirchen. Es wurde schon öfter versucht dieser Verbot zu kippen und es ist immer am kirchlichen Veto gescheitert. Sie dagegen hoffe ich niemals treffen zu müssen denn dieser gehorsame abnicken von aufgezwungenen völlig nicht in die Zeit passenden verboten lässt ziemlich deutlich erkennen wessen Geistes Kind Sie sind.

  10. In manchen Beiträgen hier wird eine dergestaltige Trennung von Staat und Religion gefordert, die die Religionsausübung im öffentlichen Raum erschwert. Das gefällt mir nicht. Ich wünsche mir einen Staat, der allen Weltanschauungen gegenüber neutral ist, aber anerkennt, dass Religionsausübung ein wichtiger Aspekt menschlichen Lebens ist.

    So wie Karneval, Sportveranstaltung, kulturelle Ereignisse und anderes mehr ihren Platz im öffentlichen Leben haben: Als wahrnehmbares Angebot, das aber niemandem vorgeschrieben ist. So sollte der Staat auch die öffentliche Religionsausübung ermöglichen – freilich in voller Neutralität gegenüber allen Religionsgemeinschaften. Und so wie der Staat öffentliche Ereignisse durch Regelungen fördert, die deren Durchführung ermöglichen, so kann und soll er auch das religiöse Leben als gesellschaftliches Leben eines Teiles seiner Bürger ermöglichen.

    Das ist in einem säkularen Staat gut möglich – und wird in Deutschland auch an vielen Stellen so praktiziert.

    1. Ich vermute, -j-, dass du auf meine Beiträge anspielst. Und ich stimme dir insoweit zu, dass der Staat durchaus Möglichkeiten schaffen darf fürs Feiern und Gedenken. In dem Moment, indem ich aber von Staats wegen leise sein muss, damit ein anderer gedenken kann, wird der Staat übergriffig.

      1. Du hast recht, dass ich bei meinem Beitrag besonders an Deine Beiträge gedacht habe. Die Regelung „Stille Feiertage“ zu schaffen, kann man freilich auch diskutieren, ich will sie gar nicht unbedingt verteidigen.

        Aber grundsätzlich erfordert das gesellschaftliche Zusammenleben gegenseitige Rücksichtnahme und punktuelle Einschränkungen der eigenen Freiheiten. Stadtfeste, Karneval etc. behindern Anwohner beispielsweise Anwohner in ihrem Alltag zum Teil empfindlich. Ein anderes Beispiel: Der „Tag der Arbeit“ schränkt die Möglichkeiten aller Bürger ein, Geschäften nachzugehen.

        Und genauso kann es dann sein, dass auch für religiöse Anlässe punktuelle Einschränkungen für Menschen anderer oder keiner Religionen akzeptiert werden müssen. Dabei muss freilich immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

        Ob dies beim Tanzverbot der Fall ist, weiß ich nicht. Aber wenn pauschal gefordert wird, den religiösen Interessen anderer darf grundsätzlich kein öffentlicher Raum gegeben werden, dann möchte ich dagegen protestieren. So wie ich zB. (gerne) akzeptiere, dass ein Bundesligaspiel das städtische Leben teilweise blockiert, so erwarte ich, dass andere auch im öffentlichen Raum Rücksicht nehmen auf meine religiösen Interessen.

        Kannst Du dem zustimmen?

      2. Ich stimme dem zwar zu, aber bestreite ganz vehement die Verhältnismäßigkeit eines Tanzverbots. Und im Übrigen ist die Maxime für die Organisation von Tagen wie Karneval auf Seite der Regierungen: den Teilnehmern möglichst viel ermöglichen und die Nicht-Teilnehmer möglichst wenig einschränken. Und das ist eben bei diesem Tanzverbot nicht mehr gegeben.
        Im Übrigen: In Deutschland sind – glaube ich – die Anhänger der Bundesliga und die Arbeitenden mittlerweile mehr Menschen als die Christen – da veerschieben sich, wie gern man das auch immer sieht, die kulturellen Fronten.

  11. Die meisten unsere Feiertage sind christlich geprägt und Teil unserer abendländischen Kultur. Was ist so schwer daran, diese unsere Kultur zu respektieren? Seien wir doch ehrlich – die meisten, die gegen das Tanzverbot sind, ärgern sich, weil sie an einem langen Wochenende nicht feiern können. Ich finde die Argumentationen inkonsequent und respektlos der eigenen Kultur gegenüber. Wer so argumentiert, sollte auch einfordern, arbeiten gehen zu dürfen und das dann auch an allen christlichen Feiertagen und nicht nur an Karfreitag. Diese Menschen haben ja auch kein Problem damit, Weihnachten zu feiern, obwohl sie keine Christen sind. (Wahrscheinlich sind sie alle Coca-Cola-Fans?!).

    1. „Die meisten unsere Feiertage sind christlich geprägt und Teil unserer abendländischen Kultur. Was ist so schwer daran, diese unsere Kultur zu respektieren?… “ – Danke Tiene.. du sprichst mir aus dem Herzen.

  12. Das gesetzliche Arbeitsverbot bringt meiner Meinung nach keine „Freiheit“. Vielmehr wird man gezwungen, an diesem Tag nicht zu arbeiten, obwohl es einem an einem anderen Tag vielleicht viel besser passen würde. Urlaub ist ja sehr kostbar und durch einige Feiertage hat man auf einmal mitten in der Woche einen Tag frei. So einen Tag würde man wahrscheinlich nicht frei nehmen, wenn man es sich aussuchen könnte. Was soll ich zum Beispiel am 1.Mai oder an Himmelfahrt tun? In den Zoo gehen, wo es vor Menschen wimmelt, weil viele die selbe Idee haben? Selbst den Sonntag sehe ich kritisch. Da hat man mal frei und könnte in Ruhe einkaufen, aber die Geschäfte sind zu.

    Ich vermisse auch immer noch ein schlüssiges Argument, warum man Menschen das Tanzen sogar in geschlossenen Räumen verbieten will, wo es nur die sehen, die es sehen wollen? Mir fällt da der Vergleich mit Swingerclubs ein. Dort gehen auch Dinge ab, die ich moralisch zutiefst verurteile, aber so lange die Leute das irgendwo machen, wo ich es nicht mitkriege, sollte ich nicht das Recht haben, ihnen das zu verbieten. Ist schon lustig, dass man dort Rudelbumsen kann, so viel man will, aber wenn man beginnen würde, Karfreitag zu tanzen, wäre das eine Ordnungswidrigkeit.

    1. Auch wenn ich deine Ansicht bezüglich Arbeitsverbot & Feiertagen/Sonntage nicht teile: Was du sagst, ist konsequent, und darüber könnte man dann vernünftig diskutieren. Das beobachte ich leider bei vielen nicht.

      Deine Anmerkungen zum Tanzverbot zeigen meines Erachtens: Es geht eben um die Gewichtung eines Tages, die der Staat per Gesetz vornehmen will. Man könnte sogar fragen: Geht es vielleicht auch nicht primär darum, „andere nicht zu stören“? Bzw. müsste hier anders argumentiert werden?

      Den Vergleich mit Swingerclubs finde ich aber sehr schief, da es ja beim Tanzverbot nicht um etwas geht, was moralisch per se verurteilt wird.

  13. Noch eine kleine Anmerkung zum Totensonntag bzw. Volkstrauertag: An diesen Sonntagen finden ganz normal Bundesligaspiele statt. Am Karfreitag allerdings nicht.

    Was könnte der Grund dafür sein, wenn nicht die Religion hier Sonderrechte genießt?

    1. Das ist tatsächlich eine gute Frage. Rechtlich gibt es ja an beiden Tagen eigentlich ein entsprechendes Verbot – das war/ist mein Punkt.

      Soweit ich das sehe, handelt es sich bei den Bundesligaspielen am Volkstrauertag um eine Ausnahmeregelung, die das jeweilige Bundesland erteilen muss – ich bin da aber kein Experte. Dann wäre es kein Sonderrecht, das gesetzlich schon gegeben ist, sondern „Einzelfallentscheidungen“. (Der Totensonntag ist ja ebenfalls ein christlicher Feiertag. Ganz so klar sind die Trennlinien also nicht)

      Was ich nur eigentlich schon die ganze Zeit sagen will: Das Ganze ist komplizierter, als es bei diversen Veranstaltungen dargestellt wird. Es entspricht einfach nicht den Tatsachen, dieses Verbot einseitig „der Religion“ oder „der Kirche“ anzulasten. Das ist für mich, plump gesagt, Stimmungsmache. Über eine (striktere) Trennung von Staat und Kirche kann man gerne diskutieren – aber da, wo’s auch wirklich wichtig wäre und eine entsprechende Debatte im korrekten Kontext steht.

  14. Erinnert mich persönlich an die DDR…
    Uns war auch der Buggi-Tanz verboten wurden. Dennoch wurde er getanzt, aber nicht so gut wie im Westen, denn dort konnte man ihn auch öffentlich zeigen und somit immer weiter „verbessern“
    LG Julia von JuliaundAmely 😉

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